Wissen: Impulskontrollstörung

Als Impulskontrollstörung bezeichnet man einen Verhaltensablauf, bei dem durch einen (z.B. durch einen bestimmten Reiz / Trigger ausgelösten) als unangenehm erlebten Anspannungszustand impulsive Reaktionen ausgelöst werden, bei denen der logische Verstand ausschaltet.

 

Das impulsive Verhalten wird dranghaft, oft automatisch ausgeführt. Es wird zwar bewusst erlebt, kann aber willentlich nicht oder nur schwer verhindert werden. wenn das Handeln durch impulsive Aktionen vorliegen, in denen (Impulskontrollstörung).

 

Impulsiv ausgeübte Verhaltensweisen (Affekthandlungen) können eine sehr große Bandbreite umfassen: Unangemessene oder übertriebene kommunikative Reaktionen, Essen, Kaufen, Spielen, Nägelkauen, Raserei im Straßenverkehr, exzessive Masturbation, Selbstverletzungen (teilweise auch bei der Borderline-Persönlichkeitsstörung).

 

Voraussetzung für eine Bewertung impulsiven Verhaltens als psychische Störung ist, dass es als „unangepasst“ gelten kann, also entweder nicht den vernunftorientierten Zielen der betreffenden Person entspricht oder dem Betroffenen selbst oder anderen Personen Schaden zufügt (z. B. Schulden, Unfälle, Verletzungen).

 

Wichtig ist Selbsterkennung und die Rückgewinnung der Selbstkontrolle, insbesondere die Kontrolle von Emotionen und Affekten (Impulskontrolle) z.B. durch eine Desensibilisierung.

 

Impulskontrolle

Die Impulskontrolle ermöglicht das Planen von Handlungen und die Konzentration darauf sowie das konsequente Verfolgen von Handlungszielen unter unangenehmen negativ bewerteten Bedingungen. Zugleich bewirkt die Impulskontrolle die kluge Anpassung des eigenen Verhaltens an gängige sozialen Normen.